Kosten
Wer zahlt?
Pflegegrad
Eine Kostenerstattung durch die Pflegekassen ist nur möglich, wenn die zu betreuende Person einen Pflegegrad hat und der Leistungserbringer von der Pflegekasse anerkannt ist.
(Ich bin anerkannte Leistungserbringerin bei den Pflegekassen).
Wer Hilfe im Alltag benötigt der sollte zunächst einen Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse beantragen.
Kostenerstattung
Für Menschen mit anerkanntem Pflegegrad gibt es drei Möglichkeiten der Kostenerstattung:
- Entlastungsbetrag (alle Pflegegrade) von 125 Euro / monatlich
- Verhinderungspflege (Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5)
- Kombinierte Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (Pflegegrade 2 bis 5)
- Durch eine Abtretungserklärung Ihrerseits kann ich direkt mit den Pflegekassen abrechnen.
Selbstzahler
Natürlich können Sie mich auch ohne Pflegegrad engagieren. Die Kosten hierfür tragen Sie selber:
–> Mindestbuchungszeit: 2 Stunden
Alltagsbegleitung:
37,32 € pro Stunde
Haushaltsnahe Dienstleistungen:
28,08 € pro Stunde
Zusätzliche Anfahrtspauschale:
5,12 Euro