Kosten

 

Wer zahlt?

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Pflegegrad

Eine Kostenerstattung durch die Pflegekassen ist nur möglich, wenn die zu betreuende Person einen Pflegegrad hat und der Leistungserbringer von der Pflegekasse anerkannt ist.

(Ich bin anerkannte Leistungserbringerin bei den Pflegekassen).

Wer Hilfe im Alltag benötigt der sollte zunächst einen Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse beantragen.

Kostenerstattung

Für Menschen mit anerkanntem Pflegegrad gibt es drei Möglichkeiten der Kostenerstattung:

  1. Entlastungsbetrag (alle Pflegegrade) von 125 Euro / monatlich
  2. Verhinderungspflege (Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5)
  3. Kombinierte Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (Pflegegrade 2 bis 5)
  4. Durch eine Abtretungserklärung Ihrerseits kann ich direkt mit den Pflegekassen abrechnen.

Selbstzahler

Natürlich können Sie mich auch ohne Pflegegrad engagieren. Die Kosten hierfür tragen Sie selber:

–> Mindestbuchungszeit: 2 Stunden 

Alltagsbegleitung:
37,32 € pro Stunde

Haushaltsnahe Dienstleistungen:
28,08 € pro Stunde

Zusätzliche Anfahrtspauschale:
5,12 Euro